Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.
Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden – z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.
Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
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