In der klassischen Variante übernimmt der Arbeitgeber den Beitragsaufwand. Er übernimmt damit soziale Verantwortung und erhöht seine Chancen, geeignete Mitarbeiter zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer seine Versorgung, indem er einen Teil seines Bruttoeinkommens für die bAV einsetzt. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel eingesparte Lohnnebenkosten in die Versorgung einbringen. Für Verträge, die seit 2019 abgeschlossen werden, ist das sogar Pflicht. Manche Tarifverträge erlauben auch, vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einzusetzen.
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