Heute haben über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche aus einer bAV. Am besten versorgt sind Mitarbeiter*innen in Großbetrieben sowie in bedeutenden und gewerkschaftlich gut organisierten Branchen wie Metall- und Chemieindustrie. In Kleinbetrieben hingegen ist die Rente vom Chef oft noch Mangelware. Dabei hat schon seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bAV – zumindest, wenn er den Beitrag aus seinem Einkommen finanziert („Entgeltumwandlung“). Doch obwohl die bAV viele Vorteile bietet, zum Beispiel Steuerförderung, macht noch längst nicht jeder davon Gebrauch.