Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen – bis zu 25.787 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 51.574 Euro.

Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2021 können Sie zunächst 92 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.