Die Direktversicherung ist in Deutschland die bekannteste Variante für die betrieblichen Altersversorgung und zudem am weitesten verbreitet. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen haben sich dafür entschieden. Die Firma versichert den Arbeitnehmer, der aus dem Vertrag begünstigt ist. Die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen wird unverfallbar, wenn die Versorgungszusage mindestens drei Jahre lang besteht und der Arbeitnehmer 21 Jahre oder älter ist. Der begünstigte Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen müssen versteuert werden. Im Rahmen einer Direktversicherung können auch Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden. Wir ermitteln gern gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und Vorteile.