Der Staat fördert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Noch aber bleibt die Versorgung hinter den Erwartungen zurück. Um noch mehr Beschäftigte und deren Arbeitgeber zu erreichen, ist im Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Firmen häufiger über den Betrieb vorsorgen. Dafür wurden zahlreiche Anreize geschaffen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Ausweitung der Steuerbegünstigung und eine Förderung für Geringverdiener (Einkommen bis 2.200 Euro im Monat) durch Steuerzuschüsse an den Betrieb. Außerdem wurde die Riester-Grundzulage von 154 auf 175 Euro im Jahr erhöht und die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner („Doppelverbeitragung“) fällt für Riesterverträge weg.

Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt: Wenn der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er seinen Vorteil seit 2019 pauschal mit 15 Prozent als Zuschuss zum Beitrag weitergeben. Das gilt für neu abgeschlossene Verträge. Bei bestehenden Verträgen greift die Vorschrift erst ab dem Jahr 2022.